Sozialversicherung - was ist das und welche Sozialversicherungen gibt es

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Was ist eigentlich Sozialversicherung?

Die gesetzliche Sozialversicherung gehört zu den Grundlagen des Sozialstaates.

Sie umfasst 5 Versicherungszweige. – Arbeitslosenversicherung – Rentenversicherung – Krankenversicherung – Unfallversicherung – Pflegeversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen die Beiträge – mit wenigen Ausnahmen – je zur Hälfte. Zur gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

Arbeitslosenversicherung.

Arbeitnehmer und Auszubildende, die einer bezahlten Beschäftigung nachgehen, müssen im Regelfall in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sein. Für bestimmte Tätigkeiten oder bei geringfügiger Beschäftigung gibt es Ausnahmen. Mit den Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung sichert die Bundesagentur für Arbeit den Lebensunterhalt von Arbeitslosen in Form von Arbeitslosengeld. Außerdem bietet sie Hilfen zur Wiedereingliederung in den Beruf an.

Rentenversicherung.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Unterstützung durch Leistungen zur Rehabilitation sowie Rentenzahlungen im Alter, aber auch bei Erwerbsminderung oder nach dem Tod des Ehepartners. Arbeitnehmer sind bis auf wenige Ausnahmen versicherungspflichtig, in manchen Fällen auch Selbstständige. Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich in der Regel auch freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.

Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert die gesundheitliche Versorgung ihrer Versicherten. Sie übernimmt zum Beispiel Arzt- und Krankenhauskosten und zahlt das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist die Familienversicherung: Danach sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert.

Unfallversicherung.

Arbeitnehmer, aber zum Beispiel auch Schüler und Auszubildende sind, unabhängig von ihrem Einkommen, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Sie versichert die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Pflegeversicherung.

Wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung pflegebedürftig wird, greift die soziale Pflegeversicherung und deckt einen Teil der Pflegekosten ab.

Sie umfasst Hilfsleistungen, wie zum Beispiel Pflegegeld oder Pflegekurse für Angehörige. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist, gehört automatisch auch der sozialen Pflegeversicherung an.

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Viel Erfolg

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