Betriebsrat erklärt: Aufgaben, Rechte und Wahl
Was ist ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Er wird von den Beschäftigten gewählt und vertritt ihre Belange gegenüber dem Arbeitgeber.
Als Azubi hast du das Recht, an der Betriebsratswahl teilzunehmen und dich selbst wählen zu lassen (ab 18 Jahren). Der Betriebsrat ist dein Ansprechpartner bei Problemen im Betrieb.

Warum ist der Betriebsrat wichtig?
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei vielen Entscheidungen des Arbeitgebers. Er kann z.B. bei Kündigungen, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und Personalplanung mitbestimmen.
Als Azubi profitierst du davon: Der Betriebsrat kann bei Problemen in deiner Ausbildung vermitteln, bei Kündigungen helfen und dafür sorgen, dass deine Rechte gewahrt werden.
Die wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats

Mitbestimmung
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Personalangelegenheiten (Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen), Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Arbeitsplatzgestaltung und betrieblichen Ordnungen. Bei Mitbestimmung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen.

Beratung und Information
Der Betriebsrat muss vom Arbeitgeber über wichtige betriebliche Angelegenheiten informiert werden (z.B. geplante Investitionen, Umstrukturierungen). Er hat ein Anhörungsrecht bei Kündigungen und kann Stellungnahmen abgeben.

Überwachung
Der Betriebsrat überwacht, ob der Arbeitgeber Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen einhält. Er kann bei Verstößen einschreiten und Beschwerden von Arbeitnehmern entgegennehmen.

Soziale Angelegenheiten
Der Betriebsrat kümmert sich um soziale Belange der Belegschaft: Betriebssport, Kantinen, Pausenräume, Umweltschutz, Gleichstellung. Er fördert die Integration von Menschen mit Behinderung und älteren Arbeitnehmern.
Wann muss ein Betriebsrat gewählt werden?
Ein Betriebsrat muss gewählt werden, wenn:
- Mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind
- 3 davon müssen wählbar sein (mindestens 18 Jahre alt, mindestens 6 Monate im Betrieb)
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren, die mindestens 3 Monate im Betrieb sind.
Wählbar sind alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die mindestens 6 Monate im Betrieb sind.
Wichtig für Azubis
Als Azubi bist du wahlberechtigt (ab 16 Jahren, nach 3 Monaten im Betrieb) und wählbar (ab 18 Jahren, nach 6 Monaten). Du kannst also selbst Betriebsrat werden und die Interessen deiner Kollegen vertreten.
Die Wahl des Betriebsrats
Wahlverfahren
- Wahlvorstand bilden: Mindestens 3 Wahlberechtigte bilden einen Wahlvorstand
- Wahlausschreiben: Der Wahlvorstand erstellt ein Wahlausschreiben mit Terminen
- Wahllisten aufstellen: Kandidaten können sich bewerben
- Wahl durchführen: Geheime Wahl durch alle Wahlberechtigten
- Ergebnis bekanntgeben: Der Betriebsrat wird für 4 Jahre gewählt
Betriebsratsgröße
Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Betriebsgröße ab:
- 5-20 Beschäftigte: 1 Betriebsrat
- 21-50 Beschäftigte: 3 Betriebsräte
- 51-100 Beschäftigte: 5 Betriebsräte
- 101-200 Beschäftigte: 7 Betriebsräte
- 201-500 Beschäftigte: 9 Betriebsräte
- 501-1000 Beschäftigte: 11 Betriebsräte

Rechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschrieben sind:
Mitbestimmungsrechte:
- Bei Personalangelegenheiten (Einstellungen, Kündigungen)
- Bei Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen
- Bei betrieblichen Ordnungen
Beratungsrechte:
- Bei Investitionen und Umstrukturierungen
- Bei geplanten Änderungen
Informationsrechte:
- Über alle wichtigen betrieblichen Angelegenheiten
- Über geplante Maßnahmen
Mitbestimmung vs. Mitwirkung
Mitbestimmung (Zustimmungsrecht)
Der Arbeitgeber braucht die Zustimmung des Betriebsrats. Ohne Zustimmung ist die Maßnahme unwirksam.
Beispiele:
- Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
- Arbeitszeiten, Pausenregelungen
- Urlaubsregelungen
- Betriebsordnungen
Mitwirkung (Anhörungsrecht)
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat anhören, kann aber auch gegen dessen Willen handeln.
Beispiele:
- Geplante Investitionen
- Umstrukturierungen
- Personalführungsmaßnahmen
Wichtiger Hinweis
Mitbestimmung bedeutet: Der Betriebsrat muss zustimmen, sonst ist die Maßnahme unwirksam. Mitwirkung bedeutet: Der Betriebsrat wird angehört, aber der Arbeitgeber kann trotzdem handeln.
Betriebsrat und Azubis
Als Azubi hast du besondere Rechte gegenüber dem Betriebsrat:
1. Ansprechpartner bei Problemen
Bei Problemen in der Ausbildung (z.B. fehlende Ausbildungsinhalte, Mobbing, Überstunden) kannst du dich an den Betriebsrat wenden.
2. Schutz vor Kündigung
Der Betriebsrat muss bei Kündigungen angehört werden. Er kann der Kündigung widersprechen, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
3. Mitbestimmung bei Ausbildungsfragen
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Fragen der Berufsausbildung, z.B. bei der Auswahl der Ausbilder oder der Gestaltung des Ausbildungsplans.
Häufige Fragen zum Betriebsrat
Muss jedes Unternehmen einen Betriebsrat haben?
Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat auflösen?
Werden Betriebsräte bezahlt?
Kann ein Azubi Betriebsrat werden?
Fazit: Betriebsrat verstehen
Der Betriebsrat ist ein wichtiges Thema in WISO und wird in deiner IHK-Prüfung häufig abgefragt. Du solltest verstehen, welche Aufgaben und Rechte er hat.
Wichtigste Punkte:
- Aufgaben: Mitbestimmung, Beratung, Überwachung, soziale Angelegenheiten
- Wahl: Ab 5 Beschäftigten möglich, Wahlberechtigung ab 16 Jahren
- Rechte: Mitbestimmung (Zustimmungsrecht) vs. Mitwirkung (Anhörungsrecht)
- Azubis: Haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer

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Über den Autor:
Das Evkola Team unterstützt seit über 10 Jahren Azubis bei ihrer Prüfungsvorbereitung. Wir erklären komplexe Rechtsthemen verständlich und prüfungsnah.