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Krankmeldung in der Ausbildung: So machst du es richtig

Krank in der Ausbildung: Was du wissen musst

Krankheit kann jeden treffen – auch dich. Wenn du krank bist, musst du dich korrekt krankmelden, sonst riskierst du Probleme. Aber keine Sorge: Es ist einfacher als du denkst.

Wichtig: Du hast als Azubi Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Du musst nur die Regeln beachten. Lass uns gemeinsam schauen, wie es richtig geht.

Warum ist die richtige Krankmeldung wichtig?

Warum ist die richtige Krankmeldung wichtig?

Eine korrekte Krankmeldung schützt dich und deinen Ausbildungsbetrieb:

  • Du erhältst weiterhin deine Ausbildungsvergütung
  • Der Betrieb kann sich organisieren und planen
  • Du vermeidest Missverständnisse und Konflikte
  • Du zeigst Professionalität und Verantwortung

Eine falsche oder verspätete Krankmeldung kann zu Abmahnungen oder sogar Kündigung führen.

Die Krankmeldung: Schritt für Schritt

1. Sofort melden (am ersten Tag)
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Frist beachten

1. Sofort melden (am ersten Tag)

Du musst dich **sofort am ersten Krankheitstag** melden – am besten vor Arbeitsbeginn. Rufe an oder schreibe eine E-Mail. Nenne deinen Namen, dass du krank bist, und wie lange du voraussichtlich ausfällst (wenn bekannt). Sei pünktlich und höflich.

2. Attest-Regeln beachten
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Nachweis

2. Attest-Regeln beachten

Minderjährige: Attest ab dem 1. Tag. Volljährige: Meist ab dem 3. Tag (je nach Betrieb/ Tarifvertrag). Das Attest muss spätestens am 3. Tag vorgelegt werden. Hole es beim Arzt und reiche es schnellstmöglich ein (per Post, E-Mail oder persönlich).

3. Rückkehr ankündigen
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Kommunikation

3. Rückkehr ankündigen

Wenn du wieder gesund bist, melde dich am Tag der Rückkehr (oder am Vorabend) und teile mit, dass du wieder kommst. Das hilft bei der Planung. Wenn sich die Krankheit verlängert, melde dich erneut und hole ein neues Attest.

4. Alles dokumentieren
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Nachweis

4. Alles dokumentieren

Bewahre alle Atteste, E-Mails und Nachweise auf. Notiere, wann du dich gemeldet hast und wer die Meldung entgegengenommen hat. Das kann später wichtig sein, wenn es Unstimmigkeiten gibt.

Attest-Regeln: Wer braucht wann ein Attest?

Minderjährige (unter 18 Jahren)

Ab dem 1. Tag: Du musst sofort ein Attest vom Arzt vorlegen.

Ausnahme: Bei sehr kurzen Erkrankungen (z.B. 1 Tag Magen-Darm) kann der Betrieb auch ohne Attest zufrieden sein, aber sicherheitshalber solltest du eines besorgen.

Volljährige (ab 18 Jahren)

Ab dem 3. Tag: Meist brauchst du ab dem 3. Krankheitstag ein Attest.

Aber Achtung:

  • Tarifverträge können andere Regeln haben (z.B. ab 1. Tag)
  • Betriebsvereinbarungen können andere Regeln haben
  • Im Ausbildungsvertrag kann etwas anderes stehen

Wichtig: Informiere dich im Betrieb, welche Regelung gilt!

Pro-Tipp: Immer informieren

Frage am besten gleich zu Beginn deiner Ausbildung, welche Attest-Regeln in deinem Betrieb gelten. Das steht oft im Ausbildungsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. So bist du immer auf der sicheren Seite.

Was steht im Attest?

Das ärztliche Attest muss enthalten:

  • Dein Name
  • Datum der Untersuchung
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit (von-bis)
  • Unterschrift des Arztes
  • Stempel der Praxis

Beispiel: "Herr/Frau [Name] ist vom [Datum] bis zum [Datum] arbeitsunfähig krank."

Wann muss das Attest vorgelegt werden?

Das Attest muss spätestens am 3. Krankheitstag vorgelegt werden (oder früher, wenn der Betrieb das verlangt).

Du kannst es:

  • Per E-Mail senden (gescannt oder Foto)
  • Per Post schicken
  • Persönlich vorbeibringen (lassen, wenn du noch krank bist)
Lohnfortzahlung: Dein Recht auf Bezahlung

Lohnfortzahlung: Dein Recht auf Bezahlung

Gute Nachricht: Als Azubi hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wie lange?

  • 6 Wochen lang erhältst du deine volle Ausbildungsvergütung
  • Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70% deines Lohns)

Voraussetzungen:

  • Du musst dich korrekt krankmelden
  • Du musst ein Attest vorlegen (wenn gefordert)
  • Die Krankheit muss tatsächlich vorliegen (keine "blaue" Krankmeldung)

Wichtig: Die Lohnfortzahlung beginnt ab dem ersten Tag der Krankheit.

Häufige Fehler vermeiden

❌ Fehler 1: Zu spät melden

Falsch: "Ich melde mich, wenn es mir besser geht" Richtig: Sofort am ersten Tag, vor Arbeitsbeginn

❌ Fehler 2: Kein Attest einreichen

Falsch: "Ich habe vergessen, das Attest zu holen" Richtig: Attest rechtzeitig beim Arzt holen und einreichen

❌ Fehler 3: Unhöflich sein

Falsch: "Ich kann heute nicht kommen, bin krank" Richtig: "Guten Morgen, ich muss mich heute leider krankmelden. Ich werde ein Attest besorgen."

❌ Fehler 4: Keine Rückmeldung

Falsch: Einfach nicht erscheinen Richtig: Täglich melden (wenn längere Krankheit) oder Rückkehr ankündigen

Was passiert bei längeren Krankheiten?

Krankheitsdauer über 3 Tage

  • Täglich melden (kurz, z.B. "Ich bin weiterhin krank")
  • Attest verlängern lassen, wenn nötig
  • Kommunikation aufrechterhalten

Krankheitsdauer über 6 Wochen

  • Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen
  • Krankenkasse zahlt Krankengeld (ca. 70% des Lohns)
  • Attest weiterhin nötig

Dauerhafte Krankheit

  • Bei langer Krankheit kann der Betrieb die Ausbildung kündigen
  • Aber: Das ist eine Ausnahme, nicht die Regel
  • Beratung beim Betriebsrat oder der IHK einholen
💡

Wichtiger Hinweis

"Blaue Krankmeldung" (sich krankmelden, obwohl man gesund ist) ist illegal und kann zur fristlosen Kündigung führen. Du riskierst damit deine Ausbildung und deine Karriere. Sei ehrlich und verantwortungsvoll.

Krank in der Berufsschule

Was musst du tun?

  1. Betrieb informieren: Melde dich im Betrieb krank (wie üblich)
  2. Berufsschule informieren: Rufe auch in der Berufsschule an oder schreibe eine E-Mail
  3. Attest einreichen: In der Berufsschule (wenn gefordert)

Wichtig: Fehlzeiten in der Berufsschule müssen entschuldigt werden, sonst kann das zu Problemen führen.

Häufige Fragen zur Krankmeldung

Muss ich wirklich ab dem 1. Tag ein Attest vorlegen (als Volljähriger)?
Das hängt vom Betrieb und Tarifvertrag ab. Meist brauchen Volljährige ab dem 3. Tag ein Attest, manchmal ab dem 1. Tag. Informiere dich im Betrieb oder schaue in den Ausbildungsvertrag. Sicherheitshalber kannst du auch ab dem 1. Tag eines besorgen.
Was passiert, wenn ich das Attest zu spät einreiche?
Das kann zu Problemen führen: Der Betrieb kann die Lohnfortzahlung verweigern oder eine Abmahnung aussprechen. Reiche das Attest also so schnell wie möglich ein (spätestens am 3. Tag).
Bekomme ich weiterhin Ausbildungsvergütung, wenn ich krank bin?
Ja, für 6 Wochen erhältst du deine volle Ausbildungsvergütung (Lohnfortzahlung). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70% des Lohns).
Was mache ich, wenn ich am Wochenende krank werde?
Melde dich am nächsten Arbeitstag sofort (vor Arbeitsbeginn). Wenn du am Sonntag krank wirst, rufst du am Montag früh an. Das Attest musst du dann spätestens am 3. Tag vorlegen.

Zusammenfassung: Krankmeldung richtig machen

Die 4 wichtigsten Schritte:

  1. Sofort melden: Am ersten Tag, vor Arbeitsbeginn
  2. Attest besorgen: Minderjährige ab 1. Tag, Volljährige meist ab 3. Tag
  3. Attest einreichen: Spätestens am 3. Tag
  4. Kommunikation: Bei längeren Krankheiten regelmäßig melden

Deine Rechte:

  • ✅ Lohnfortzahlung für 6 Wochen
  • ✅ Krankengeld danach (von der Krankenkasse)
  • ✅ Rechtmäßige Behandlung

Deine Pflichten:

  • ✅ Sich sofort krankmelden
  • ✅ Attest rechtzeitig besorgen und einreichen
  • ✅ Rückkehr ankündigen
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Du weißt jetzt, wie es geht

Eine korrekte Krankmeldung schützt dich und zeigt Professionalität. Wenn du die Regeln beachtest, läuft alles reibungslos. Gute Besserung!

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Über den Autor:
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