Krankmeldung in der Ausbildung: So machst du es richtig
Krank in der Ausbildung: Was du wissen musst
Krankheit kann jeden treffen – auch dich. Wenn du krank bist, musst du dich korrekt krankmelden, sonst riskierst du Probleme. Aber keine Sorge: Es ist einfacher als du denkst.
Wichtig: Du hast als Azubi Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Du musst nur die Regeln beachten. Lass uns gemeinsam schauen, wie es richtig geht.

Warum ist die richtige Krankmeldung wichtig?
Eine korrekte Krankmeldung schützt dich und deinen Ausbildungsbetrieb:
- Du erhältst weiterhin deine Ausbildungsvergütung
- Der Betrieb kann sich organisieren und planen
- Du vermeidest Missverständnisse und Konflikte
- Du zeigst Professionalität und Verantwortung
Eine falsche oder verspätete Krankmeldung kann zu Abmahnungen oder sogar Kündigung führen.
Die Krankmeldung: Schritt für Schritt

1. Sofort melden (am ersten Tag)
Du musst dich **sofort am ersten Krankheitstag** melden – am besten vor Arbeitsbeginn. Rufe an oder schreibe eine E-Mail. Nenne deinen Namen, dass du krank bist, und wie lange du voraussichtlich ausfällst (wenn bekannt). Sei pünktlich und höflich.

2. Attest-Regeln beachten
Minderjährige: Attest ab dem 1. Tag. Volljährige: Meist ab dem 3. Tag (je nach Betrieb/ Tarifvertrag). Das Attest muss spätestens am 3. Tag vorgelegt werden. Hole es beim Arzt und reiche es schnellstmöglich ein (per Post, E-Mail oder persönlich).

3. Rückkehr ankündigen
Wenn du wieder gesund bist, melde dich am Tag der Rückkehr (oder am Vorabend) und teile mit, dass du wieder kommst. Das hilft bei der Planung. Wenn sich die Krankheit verlängert, melde dich erneut und hole ein neues Attest.

4. Alles dokumentieren
Bewahre alle Atteste, E-Mails und Nachweise auf. Notiere, wann du dich gemeldet hast und wer die Meldung entgegengenommen hat. Das kann später wichtig sein, wenn es Unstimmigkeiten gibt.
Attest-Regeln: Wer braucht wann ein Attest?
Minderjährige (unter 18 Jahren)
Ab dem 1. Tag: Du musst sofort ein Attest vom Arzt vorlegen.
Ausnahme: Bei sehr kurzen Erkrankungen (z.B. 1 Tag Magen-Darm) kann der Betrieb auch ohne Attest zufrieden sein, aber sicherheitshalber solltest du eines besorgen.
Volljährige (ab 18 Jahren)
Ab dem 3. Tag: Meist brauchst du ab dem 3. Krankheitstag ein Attest.
Aber Achtung:
- Tarifverträge können andere Regeln haben (z.B. ab 1. Tag)
- Betriebsvereinbarungen können andere Regeln haben
- Im Ausbildungsvertrag kann etwas anderes stehen
Wichtig: Informiere dich im Betrieb, welche Regelung gilt!
Pro-Tipp: Immer informieren
Frage am besten gleich zu Beginn deiner Ausbildung, welche Attest-Regeln in deinem Betrieb gelten. Das steht oft im Ausbildungsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. So bist du immer auf der sicheren Seite.
Was steht im Attest?
Das ärztliche Attest muss enthalten:
- Dein Name
- Datum der Untersuchung
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit (von-bis)
- Unterschrift des Arztes
- Stempel der Praxis
Beispiel: "Herr/Frau [Name] ist vom [Datum] bis zum [Datum] arbeitsunfähig krank."
Wann muss das Attest vorgelegt werden?
Das Attest muss spätestens am 3. Krankheitstag vorgelegt werden (oder früher, wenn der Betrieb das verlangt).
Du kannst es:
- Per E-Mail senden (gescannt oder Foto)
- Per Post schicken
- Persönlich vorbeibringen (lassen, wenn du noch krank bist)

Lohnfortzahlung: Dein Recht auf Bezahlung
Gute Nachricht: Als Azubi hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Wie lange?
- 6 Wochen lang erhältst du deine volle Ausbildungsvergütung
- Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70% deines Lohns)
Voraussetzungen:
- Du musst dich korrekt krankmelden
- Du musst ein Attest vorlegen (wenn gefordert)
- Die Krankheit muss tatsächlich vorliegen (keine "blaue" Krankmeldung)
Wichtig: Die Lohnfortzahlung beginnt ab dem ersten Tag der Krankheit.
Häufige Fehler vermeiden
❌ Fehler 1: Zu spät melden
Falsch: "Ich melde mich, wenn es mir besser geht" Richtig: Sofort am ersten Tag, vor Arbeitsbeginn
❌ Fehler 2: Kein Attest einreichen
Falsch: "Ich habe vergessen, das Attest zu holen" Richtig: Attest rechtzeitig beim Arzt holen und einreichen
❌ Fehler 3: Unhöflich sein
Falsch: "Ich kann heute nicht kommen, bin krank" Richtig: "Guten Morgen, ich muss mich heute leider krankmelden. Ich werde ein Attest besorgen."
❌ Fehler 4: Keine Rückmeldung
Falsch: Einfach nicht erscheinen Richtig: Täglich melden (wenn längere Krankheit) oder Rückkehr ankündigen
Was passiert bei längeren Krankheiten?
Krankheitsdauer über 3 Tage
- Täglich melden (kurz, z.B. "Ich bin weiterhin krank")
- Attest verlängern lassen, wenn nötig
- Kommunikation aufrechterhalten
Krankheitsdauer über 6 Wochen
- Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen
- Krankenkasse zahlt Krankengeld (ca. 70% des Lohns)
- Attest weiterhin nötig
Dauerhafte Krankheit
- Bei langer Krankheit kann der Betrieb die Ausbildung kündigen
- Aber: Das ist eine Ausnahme, nicht die Regel
- Beratung beim Betriebsrat oder der IHK einholen
Wichtiger Hinweis
"Blaue Krankmeldung" (sich krankmelden, obwohl man gesund ist) ist illegal und kann zur fristlosen Kündigung führen. Du riskierst damit deine Ausbildung und deine Karriere. Sei ehrlich und verantwortungsvoll.
Krank in der Berufsschule
Was musst du tun?
- Betrieb informieren: Melde dich im Betrieb krank (wie üblich)
- Berufsschule informieren: Rufe auch in der Berufsschule an oder schreibe eine E-Mail
- Attest einreichen: In der Berufsschule (wenn gefordert)
Wichtig: Fehlzeiten in der Berufsschule müssen entschuldigt werden, sonst kann das zu Problemen führen.
Häufige Fragen zur Krankmeldung
Muss ich wirklich ab dem 1. Tag ein Attest vorlegen (als Volljähriger)?
Was passiert, wenn ich das Attest zu spät einreiche?
Bekomme ich weiterhin Ausbildungsvergütung, wenn ich krank bin?
Was mache ich, wenn ich am Wochenende krank werde?
Zusammenfassung: Krankmeldung richtig machen
Die 4 wichtigsten Schritte:
- ✅ Sofort melden: Am ersten Tag, vor Arbeitsbeginn
- ✅ Attest besorgen: Minderjährige ab 1. Tag, Volljährige meist ab 3. Tag
- ✅ Attest einreichen: Spätestens am 3. Tag
- ✅ Kommunikation: Bei längeren Krankheiten regelmäßig melden
Deine Rechte:
- ✅ Lohnfortzahlung für 6 Wochen
- ✅ Krankengeld danach (von der Krankenkasse)
- ✅ Rechtmäßige Behandlung
Deine Pflichten:
- ✅ Sich sofort krankmelden
- ✅ Attest rechtzeitig besorgen und einreichen
- ✅ Rückkehr ankündigen

Du weißt jetzt, wie es geht
Eine korrekte Krankmeldung schützt dich und zeigt Professionalität. Wenn du die Regeln beachtest, läuft alles reibungslos. Gute Besserung!
Über den Autor:
Das Evkola Team unterstützt seit über 10 Jahren Azubis bei ihrer Ausbildung. Wir helfen dir, deine Rechte zu kennen und durchzusetzen.