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Zulassung zur Prüfung: Die 10%-Regel bei Fehlzeiten

Die 10%-Regel: Wichtiger als du denkst

Als Azubi stehst du vor einer wichtigen Herausforderung: der Abschlussprüfung. Aber Vorsicht: Zu viele Fehlzeiten können deine Zulassung zur Prüfung gefährden.

Die 10%-Regel ist ein kritisches Thema, das viele Azubis unterschätzen. Lass uns gemeinsam schauen, was diese Regel bedeutet und wie du sicher durch deine Ausbildung kommst.

Warum ist die 10%-Regel so wichtig?

Warum ist die 10%-Regel so wichtig?

Die 10%-Regel besagt: Wenn du mehr als 10% der Ausbildungszeit unentschuldigt fehlst, kann deine Zulassung zur Prüfung verweigert werden.

Das bedeutet: Bei einer 3-jährigen Ausbildung (36 Monate) sind das ca. 3,6 Monate oder ca. 72 Berufsschultage. Klingt viel? Tatsächlich kann diese Grenze schneller erreicht sein, als du denkst.

Gute Nachricht: Entschuldigte Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub) zählen nicht dazu!

Die 10%-Regel im Detail

Was bedeutet die 10%-Regel?
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Grundregel

Was bedeutet die 10%-Regel?

Du darfst höchstens 10% der Ausbildungszeit unentschuldigt fehlen. Überschreitest du diese Grenze, kann die IHK/HWK deine Zulassung zur Prüfung verweigern. Die Regel gilt für beide Bereiche: Berufsschule UND Betrieb getrennt.

Entschuldigte Fehlzeiten zählen nicht
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Wichtig

Entschuldigte Fehlzeiten zählen nicht

Krankheit (mit Attest), Urlaub, Prüfungen, betriebliche Veranstaltungen zählen NICHT zu den 10%. Wichtig: Du musst dich immer korrekt entschuldigen. Unentschuldigt bedeutet: Du warst nicht da und hast keine Entschuldigung vorgelegt.

Berufsschule und Betrieb werden getrennt gezählt
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Separate Zählung

Berufsschule und Betrieb werden getrennt gezählt

Die 10%-Regel gilt für Berufsschule UND Betrieb getrennt. Du musst in BEIDEN Bereichen unter 10% bleiben. Beispiel: 8% Fehlzeiten in der Berufsschule UND 7% im Betrieb = OK. Aber: 12% in der Berufsschule = Problem, auch wenn im Betrieb alles OK ist.

Wie wird gerechnet?
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Beispiele

Wie wird gerechnet?

3-jährige Ausbildung = 36 Monate = ca. 720 Berufsschultage (bei 2 Tagen/Woche). 10% = ca. 72 Tage. 3,5-jährige Ausbildung = 42 Monate = ca. 840 Tage. 10% = ca. 84 Tage. Wichtig: Die IHK/HWK rechnet genau – jede Stunde zählt.

Was zählt zu den Fehlzeiten?

❌ Zählen NICHT (entschuldigte Fehlzeiten):

  • Krankheit (mit ärztlichem Attest)
  • Urlaub (genehmigter Urlaub)
  • Betriebliche Veranstaltungen (z.B. Schulungen, Messen)
  • Prüfungen (z.B. Zwischenprüfung, andere Prüfungen)
  • Befreiung von der Berufsschule (mit Genehmigung)
  • Mutterschutz, Elternzeit (gesetzlich geschützt)

✅ Zählen dazu (unentschuldigte Fehlzeiten):

  • Schulschwänzen (nicht in die Berufsschule gegangen, ohne Entschuldigung)
  • Nicht zur Arbeit erschienen (ohne Entschuldigung)
  • Zu spät gekommen (häufige Verspätungen können gezählt werden)
  • Attest nicht vorgelegt (trotz Aufforderung)
  • Unentschuldigtes Fehlen (egal aus welchem Grund)

Pro-Tipp: Immer entschuldigen

Entschuldige IMMER deine Fehlzeiten! Auch wenn es nur ein Tag ist, auch wenn du denkst, es ist nicht so wichtig. Eine Entschuldigung macht aus einer unentschuldigten Fehlzeit eine entschuldigte Fehlzeit – und die zählt nicht zu den 10%!

Beispielrechnung: Wie viele Tage sind 10%?

3-jährige Ausbildung (Industriekaufleute, Kaufmann im Einzelhandel, etc.)

  • Gesamtausbildungszeit: 36 Monate
  • Berufsschultage (bei 2 Tagen/Woche): Ca. 144 Schultage/Jahr × 3 = 432 Schultage
  • 10% von 432 Tagen: 43,2 Tage (ca. 43 Tage)

Das bedeutet: Du darfst ca. 43 Berufsschultage unentschuldigt fehlen.

3,5-jährige Ausbildung (z.B. Handwerksberufe)

  • Gesamtausbildungszeit: 42 Monate
  • Berufsschultage: Ca. 144 Schultage/Jahr × 3,5 = 504 Schultage
  • 10% von 504 Tagen: 50,4 Tage (ca. 50 Tage)

Das bedeutet: Du darfst ca. 50 Berufsschultage unentschuldigt fehlen.

2-jährige Ausbildung (Verkäufer, etc.)

  • Gesamtausbildungszeit: 24 Monate
  • Berufsschultage: Ca. 144 Schultage/Jahr × 2 = 288 Schultage
  • 10% von 288 Tagen: 28,8 Tage (ca. 29 Tage)

Das bedeutet: Du darfst ca. 29 Berufsschultage unentschuldigte fehlen.

Was passiert, wenn du über 10% kommst?

Was passiert, wenn du über 10% kommst?

Warnung: Überschreitest du die 10%-Grenze, kann die IHK/HWK deine Zulassung zur Prüfung verweigern.

Was bedeutet das?

  • Du kannst nicht zur Prüfung antreten
  • Du musst die Ausbildungszeit verlängern
  • Du verlierst Zeit und Geld

Aber: Die IHK/HWK prüft jeden Fall einzeln. Bei guten Gründen (z.B. schwere Krankheit, Todesfall in der Familie) kann eine Ausnahme gemacht werden. Wichtig: Frühzeitig Kontakt aufnehmen, wenn du in Gefahr bist!

Was kannst du tun, wenn du in Gefahr bist?

1. Kontakt zur IHK/HWK aufnehmen

So früh wie möglich Kontakt aufnehmen, wenn du merkst, dass du in die Nähe der 10%-Grenze kommst.

Was sagen?

  • Erkläre deine Situation
  • Zeige, dass du die Fehlzeiten nicht absichtlich verursacht hast
  • Bitte um Beratung

Wichtig: Die IHK/HWK will nicht, dass du durchfällst. Sie hilft dir, Lösungen zu finden.

2. Fehlzeiten reduzieren

  • Pünktlichkeit: Komme nie zu spät
  • Entschuldigungen: Immer korrekt entschuldigen
  • Gesundheit: Achte auf deine Gesundheit, um Krankheiten zu vermeiden

3. Nachweise sammeln

  • Alle Atteste aufbewahren
  • Alle Entschuldigungen dokumentieren
  • Kontakt mit IHK/HWK dokumentieren

4. Ausbildungszeit verlängern

Wenn es nicht anders geht, kannst du die Ausbildungszeit verlängern, um die Fehlzeiten auszugleichen.

Beispiel: Bei 3-jähriger Ausbildung kannst du um 6 Monate verlängern, um die Fehlzeiten zu kompensieren.

💡

Wichtiger Hinweis

Ignoriere die 10%-Regel nicht! Sie ist kein leeres Drohen – die IHK/HWK prüft die Fehlzeiten genau. Wenn du in Gefahr bist, handle sofort. Frühzeitige Kommunikation kann viele Probleme lösen.

Prävention: So bleibst du unter 10%

1. Pünktlichkeit

  • Nie zu spät kommen
  • Pufferzeit einplanen
  • Falls doch zu spät: Sofort entschuldigen

2. Korrekte Entschuldigungen

  • Immer entschuldigen, auch bei einem Tag
  • Atteste rechtzeitig einreichen
  • Dokumentation aufbewahren

3. Gesundheit

  • Gesunder Lebensstil: Ernährung, Sport, Schlaf
  • Vorsorgeuntersuchungen: Regelmäßig zum Arzt
  • Stress vermeiden: Work-Life-Balance

4. Kommunikation

  • Bei Problemen: Frühzeitig mit Ausbilder/IHK/HWK sprechen
  • Transparenz: Offen über Fehlzeiten sprechen
  • Lösungen suchen: Gemeinsam nach Wegen suchen

Häufige Fragen zur 10%-Regel

Zählt Krankheit zu den 10%?
Nein, entschuldigte Krankheit zählt NICHT zu den 10%. Wichtig: Du musst ein Attest vorlegen (bei Minderjährigen ab 1. Tag, bei Volljährigen meist ab 3. Tag). Unentschuldigte Krankheit zählt dazu.
Was passiert, wenn ich genau bei 10% bin?
10% ist die Grenze. Bei genau 10% bist du noch OK, aber es ist gefährlich nah dran. Die IHK/HWK prüft jeden Fall einzeln. Bei 10,1% oder mehr kann die Zulassung verweigert werden.
Kann ich die Ausbildungszeit verlängern, um unter 10% zu bleiben?
Ja, das ist möglich. Du kannst die Ausbildungszeit verlängern, um Fehlzeiten auszugleichen. Sprich dazu mit deinem Ausbilder und der IHK/HWK. Eine Verlängerung muss beantragt werden.
Gilt die 10%-Regel auch für den Betrieb?
Ja, die Regel gilt für Berufsschule UND Betrieb getrennt. Du musst in BEIDEN Bereichen unter 10% bleiben. Fehlzeiten im Betrieb werden separat gezählt.

Zusammenfassung: Die 10%-Regel

Wichtigste Punkte:

  1. 10% Regel: Maximal 10% unentschuldigte Fehlzeiten
  2. Getrennte Zählung: Berufsschule und Betrieb werden separat gezählt
  3. Entschuldigte Fehlzeiten: Zählen NICHT (Krankheit mit Attest, Urlaub, etc.)
  4. Unentschuldigte Fehlzeiten: Zählen dazu (Schulschwänzen, nicht erschienen, etc.)
  5. Folgen: Zulassung kann verweigert werden, Ausbildungszeit muss verlängert werden

Was du tun kannst:

  • Immer entschuldigen (auch bei einem Tag)
  • Pünktlich sein
  • Frühzeitig Kontakt zur IHK/HWK aufnehmen
  • Nachweise sammeln (Atteste, Entschuldigungen)
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Bleib unter 10% und sichere dir deine Zulassung

Die 10%-Regel ist kein leeres Drohen. Entschuldige immer deine Fehlzeiten, sei pünktlich und kommuniziere frühzeitig. So sicherst du dir deine Zulassung zur Prüfung.

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Über den Autor:
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