Unternehmensformen - was ist das Eigentlich?

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Unternehmensformen – Was ist das?

Welche verschiedenen Unternehmensformen gibt es und worin unterscheiden sie sich.

Wenn Du eine Firma gründen möchtest, hast Du die Qual der Wahl. Denn Du muss Dich für eine von vielen Unternehmensformen entscheiden. Zunächst unterscheiden wir zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehört das Einzelunternehmen, dieStille Gesellschaft, die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Der Gründer muss keine Formalitäten einhalten und die Eintragung in das Handelsregister ist erst ab einem bestimmten Mindestumsatz und einer bestimmten Mitarbeiterzahl erforderlich.

Die Offene Handelsgesellschaft ist ein Handelsgewerbe und eine gemeinschaftliche Firma. Zur Gründung sind mindestens zwei Personen erforderlich. Die OHG kann im Gegensatz zur GbR nur von Kaufleuten, aber nicht von Kleingewerbetreibenden gegründet werden.

Die Kommanditgesellschaft besteht aus zwei unterschiedlich haftenden Gesellschaftergruppen, den Komplementären und den Kommanditisten. Die Kommanditisten können sich finanziell am Unternehmen beteiligen. Der Komplementär führt allein die Geschäfte und hat das alleinige Entscheidungsrecht. Er haftet mit seinem Privatvermögen, während die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften.

Die GbR ist ein Zusammenschluss aus zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen und unterliegt den Regelndes Bürgerlichen Gesetzbuches. In der GbR sind alle Partner gleichberechtigt. Mindestkapital ist nicht erforderlich, alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen.

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich.Ein Gesellschaftervertrag muss geschlossen und notariell beurkundet werden. Geschäftsführer müssen bestellt und eine Gesellschafterliste erstellt werden. Die GmbH muss in das Handelsregister eingetragen werden. In der Regel haften die Gesellschafter nur mit ihren Einlagen.

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Gesellschaftervertrag, der vom Notar beurkundet werden muss, erforderlich. Die AG muss in das Handelsregister eingetragen werden. Zum Zeitpunkt der Gründung muss ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro vorhanden sein, das in Aktien zerlegt und von den Gesellschaftern eingebracht wird.

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Viel Erfolg

 

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