Sozialcoaching – Die Wunderwaffe für die berufliche Integration mit Vermittlungsgutschein?
Coaching gibt es wie Sache am Meer, doch was macht eigentlich Sozialcoaching aus? Und warum sollte gerade das über AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) vom Jobcenter und der Agentur geförderte Einzelcoaching der beruflichen Situation der Teilnehmer helfen?
Individueller Coach für ein gutes Jobcoaching
Sozialcoaching ist eine Maßnahme, die den Teilnehmer dort abholen soll, wo er gerade ist. Sie soll die Fähigkeiten des Klienten nutzen und so für ihn Perspektiven schaffen. Die Maßnahme dient dazu immer der beruflichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Grundlage für die Förderung der Paragraph 45 SGB III. Über das Coaching soll ganz allgemein die berufliche Situation des Klienten gefördert werden. Wie das konkret aussieht, hängt dabei immer von der jeweiligen Situation der Klienten ab,
Was ist der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit kann den Arbeitssuchenden einen AVGS aushändigen, wenn man den Eindruck hat, dass die persönliche Situation des Teilnehmers ein individuelles Coaching erfordert. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Zum förderfähigen Personenkreis gehören von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose.
Wichtig ist, dass die Förderung die Chance auf eine Integration in Arbeit verbessert. Der Bedarf ergibt sich aus dem im Beratungs- und Vermittlungsgespräch ermittelten Handlungsbedarf in der Potenzialanalyse und dem daraus abgeleiteten strategischen Vorgehen gemäß der Eingliederungsvereinbarung.
Wenn kein weiterer Unterstützungsbedarf besteht, kann diese Unterstützung gewährt werden. Liegt eine verbindliche Zusage für ein neues Arbeitsverhältnis vor, muss die Unterstützung im Einzelfall abgewogen werden. Sie muss allerdings in jedem Fall notwendig und sinnvoll sein.
Gleiche Maßnahmeziele sind von der gleichzeitigen Ausstellung mehrerer Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine ausgeschlossen. Die gleichzeitige Ausstellung mehrerer AVGS-Scheine mit unterschiedlichen Maßnahmezielen ist allerdings dann möglich, wenn die unterschiedlichen Förderbedarfe im Einzelfall ermittelt wurden.
Rechtsanspruch auf Sozialcoaching
Die Arbeitslosenunterstützung kann zur Geltendmachung eines Rechtsanspruchs verwendet werden. Die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen erfüllt sein. Es besteht keine Notwendigkeit für den Bezug der Leistung.
Die Dauer der Arbeitslosigkeit muss drei Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung bestanden haben. Die Zeiten, in denen der Arbeitslose an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder zur Förderung der beruflichen Fortbildung teilgenommen hat. Erhaltene Sonderleistungen im Sinne des § 117 SGB III bleiben unberücksichtigt.
Sind die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB III erfüllt, besteht ein Anspruch auf einen AVGS. Die erforderliche sechswöchige Arbeitslosigkeit muss in der verlängerten Rahmenfrist vorliegen. Ein individueller Förderbedarf liegt am Ende immer dann vor, wenn es der Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt dient. Dazu gehört auch der Abbau von sogenannten Vermittlungshemnissen.
Sozialcoaching als Einzelcoaching
Betrachtet man die Sachverhalte individueller Lebenslagen genauer, besteht die erste Aufgabe des Coaches oft in der Stabilisierung des Klienten. Um die Herausforderungen des täglichen Lebens bewältigen zu können, sind manchmal ganz banale Dinge für die Arbeitslose von Belang. Nach der Analyse der Lebenssituation entscheidet der Coach über weitere sinnstiftende Interventionen. Dabei werden die Coachings in sogenannte Unterrichtseinheiten (UE) unterteilt. So soll das Sozialcoaching bei beruflicher Teilhabe unterstützen und zur Stärkung der Resilienz von Klienten dienen. Die Teilnahme an den Coachings findet dabei in aller Regel in Teilzeit statt.
Dabei dient das Sozialcoaching in der Regel eher dem Zweck der Stabilisierung. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen im Rahmen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist insgesamt bis zu einer Dauer von acht Wochen (max. 320 Maßnahmestunden, 8 Wochen x 40 Maßnahmestunden) möglich. Eine darüber hinaus gehende Qualifizierung kann nur im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 81 ff. SGB III oder der Förderung der Berufsausbildung erfolgen.
Voraussetzung für ein Sozialcoaching
Neben den bereits beschriebenen Rechtsansprüchen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen betrachtet die Fachkraft des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit immer die individuelle Lebenslage des Kunden. Dann entscheidet sie über die Gewährung eines AVGS, um die individuelle Situation beim Kunden zu verbessern und ihm Hilfestellung bei seinen Lebenslagen zu geben.
Neben den bereits beschrieben Gruppen der Arbeitslosen und der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen gehören auch Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen. Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Asylgesetz haben und aufgrund von § 61 Asylgesetz nicht erwerbstätig sein dürfen, können Leistungen erhalten, wenn ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. So sollen auch diesen Menschen bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Berufswahl und Ausbildung sind im dritten Abschnitt des Kapitels geregelt. 45 Abs. 2 Satz 4 SGB III schließt eine entsprechende Förderung aus. Ausbildungssuchende können nur durch eine Heranführung an den Ausbildungsmarkt nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III gefördert werden. Dieser Personenkreis ist von Teilen der Maßnahmen, die von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, ausgeschlossen.
Dauer des Sozialcoaching
Ein Vermittlungsgutschein muss befristet werden. Unter Berücksichtigung der Vermittlungschancen legt die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft eine bestimmte Frist für den Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten fest. Wichtig ist, dass die Befristung nicht an einem Samstag oder Sonntag oder am letzten Tag eines Monats endet. Die Arbeitsagenturen können im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnis Ermessensentscheidungen treffen.
Die Fachkraft beim Jobcenter muss allerdings darauf achten, dass das Ende der Coachings nicht über den Anspruch auf Arbeitslosengeld hinausgeht. Die Frist kann weniger als drei Monate betragen, wenn das Ende des Anspruchs nicht mehr innerhalb des Zeitraumes von drei bis sechs Monaten liegt.
Sozialcoaching als Jobcoaching
Ein Sozialcoaching beginnt immer mit einer Vereinbarung zwischen Bildungsträger und Klient. Meist in Form eines Einzelcoachings. Natürlich gehört auch die Erarbeitung von Bewerbungsunterlagen und ein Jobcoaching dazu, wenn man die Perspektiven und Fähigkeiten eines Arbeitslosen sinnvoll nutzen will. Im Vordergrund steht aber zunächst die Stabilisierung von Teilnehmern und die Beseitigung von sogenannten Vermittlungshemmnissen.
Praktika bei Arbeitgebern
Wenn es im Rahmen von Sozialcoachings zu Erprobungsphasen bei Arbeitgebern kommt, dürfen diese nicht länger als 6 Wochen dauern. Wenn allerdings Langzeitarbeitslose oder Arbeitslose, deren berufliche Eingliederung durch individuelle Umstände besonders erschwert sind, handelt, kann die Dauer einer beruflichen Erprobung bis zu 8 Wochen andauern.
Wie lange ist ein AVGS gültig
Ein AVGS ist 3 Monate lang gültig. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung weiterhin erfüllt sind, erhalten Sie nach Ablauf der Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins einen neuen Gutschein. Vergessen Sie nicht, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer einen neuen Finanzierungssicherheitsgutschein zu beantragen. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, wird ein Gutschein nicht ungültig.
Sozialcoaching im Ruhrgebiet
Mittlerweile bieten etliche Bildungsträger auch Sozialcoaching an. Und obwohl das Angebot vielfältig und inhaltlich ähnlich ist, machen sich doch starke Unterschiede bei den individuellen Coachings bemerkbar. Nicht zuletzt liegt das am eingesetzten Personal. So haben viele Bildungsträger in den letzten Jahren die „Unart“ entwickelt, auch für Sozialcoaching Freiberufler einzusetzen. Ein Widerspruch in sich, wenn man bedenkt, dass Stabilität ein wichtiges Element für ein gelungenes Sozialcoaching ist. Denn vielen Teilnehmern fällt es nicht leicht sich in ihren individuellen Lebenssituationen überhaupt einem Menschen „zu öffnen“.
Doch gerade bei freiberuflich arbeitenden Coaches besteht immer die Gefahr, dass diese ein anderes Angebot annehmen und dann nicht mehr für die Coachings zur Verfügung stehen. Das hat oft einen eklatanten Vertrauensverlust bei Teilnehmern zur Folge. Umso wichtiger ist es für Sie sich einem Bildungsträger anzuvertrauen, der ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitern arbeitet.
Ein weiters Problem bei vielen Bildungsträgern ist, dass fest angestellte Mitarbeiter oftmals nur aus Sozialpädagogen besteht. Hier fehlt für eine professionelle Hilfestellung die interdisziplinäre Zusammenarbeit des Teams für ein wirklich gutes Sozialcoaching. Denn ein Sozialpädagoge betrachtet Probleme bei Klienten oft anders als ein Psychologe oder ein Pädagoge. Erst durch ein Zusammenwirken der verschiedenen Fachrichtungen bei der Erarbeitung für individuellen Lösungen erzielen Sie als Kunde gute Ergebnisse. Leider bieten diese Möglichkeiten nur wenige Bildungsträger an.
Ein besonders gutes Beispiel für ein Zusammenwirken eines interdisziplinären Teams finden Sie im Ruhrgebiet bei Limani Bildung. Hier werden zum einen keine Freiberufler bei den Sozialcoachings eingesetzt und es findet ein regelmäßiger Austausch innerhalb der Mitarbeiter statt. So wird ihr persönliches Einzelcoaching sehr schnell zu einem guten Ergebnis führen. Es werden ihre Fähigkeiten genutzt, um mit Ihnen gemeinsam Perspektiven für eine bessere Zukunft zu legen. Limani Bildung bietet dabei das Sozialcoaching in Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und den umliegenden Städten an.